Einkauf & Lieferkette
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie Lieferant für uns werden möchten oder bereits sind.
Der Einkauf des StWN-Tochterunternehmens N‑ERGIE beschafft Güter und Dienstleistungen für folgende Unternehmen:
- N‑ERGIE Aktiengesellschaft
- VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
- StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
- WFW Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum
- Tochterunternehmen des N‑ERGIE Konzerns
Das gesamte Beschaffungsvolumen beträgt – je nach Investitionstätigkeit der Unternehmen – ca. 500 Mio. Euro jährlich.
Für die N‑ERGIE, die VAG und die StWN gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber: Beschaffungen, die die Schwellenwerte überschreiten, werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und nach Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben.
Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen.
Sie möchten Lieferant werden oder suchen Kontakt zu unserem Einkauf?
Wir sind immer auf der Suche nach zuverlässigen und verantwortungsvollen Geschäftspartnern und freuen uns über Ihr Interesse. Um Ihr Unternehmen und Ihr Liefer-/Leistungsspektrum vorzustellen, können Sie am besten über einkauf@n-ergie.de Kontakt zu uns aufnehmen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Büroanschrift: N-ERGIE Aktiengesellschaft, Zentralbereich Einkauf, Sandreuthstraße 19, 90441 Nürnberg
Telefon Sekretariat: 0911 802-58402
Wichtige Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Die Einkaufsbedingungen der Städtischen Werke gibt es hier als PDF zum Download.
Um den gesetzlichen Anforderungen und den Standards der digitalen Buchhaltung gerecht zu werden, setzen wir auf die Einhaltung der aktuellen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung). Die Umsetzung der E-Rechnung bei der N-ERGIE und deren Tochterunternehmen finden Sie im anhängenden Infoblatt. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Rechnung sicherzustellen. Wir behalten uns vor, Rechnungen, die nicht den definierten Anforderungen entsprechen, zur Korrektur an den Absender zurückzusenden.
Nachhaltige Beschaffung und LkSG
Nachhaltige Beschaffung ist uns wichtig und beginnt mit der sorgfältigen Auswahl der Geschäftspartner. Bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen werden qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte einbezogen, sodass nicht allein der Preis ausschlaggebend ist. Grundlage für die Berücksichtigung solcher Kriterien ist das Vergaberecht.
Aus ethischem Selbstverständnis ist die StWN der Wahrung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Um unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen, haben wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) frühzeitig umgesetzt.
Beschwerdestelle
Beschwerdestelle für Beschwerdeverfahren gem. § 8 LkSG:
Rechtsanwalt Michael Spengler (m.spengler@ra-kanzlei-spengler.de)
Hingewiesen wird hier auf die Beschwerdestelle im Rahmen des LkSG, über die interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können (auf Wunsch anonym).
Verfahrensverordnung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz PDF, 86 KB