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C Konsolidierungsgrundsätze

Die Abschlüsse der konsolidierten Unternehmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt, soweit die Voraussetzungen bei der Verschiedenartigkeit der Betätigungsgebiete der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften vorliegen. Alleine bei der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA wurden die Werte des IFRS Konzernabschlusses mittels einer Überleitungsrechnung an den HGB-Abschluss des N-ERGIE Teilkonzerns angepasst. Das Geschäftsjahr der konsolidierten Unternehmen ist das Kalenderjahr.

Die Kapitalkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgte bis einschließlich 2009 nach der Buchwertmethode. Seit dem Geschäftsjahr 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen nach der Neubewertungsmethode. Bei dieser Methode werden die Beteiligungsbuchwerte mit dem zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. ihrer Erstkonsolidierung bilanzierten anteiligen Eigenkapital zu Zeitwerten aufgerechnet.

Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich den einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet. Ein danach noch vorhandener aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert gezeigt und über fünf Jahre abgeschrieben. Passivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden ihrem bilanziellen Charakter entsprechend in den Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung eingestellt. Aktivische und passivische Unterschiedsbeträge verschiedener Tochterunternehmen werden nicht miteinander saldiert.

Für sukzessive Erwerbe von Anteilen eines bereits vor dem 31. Dezember 2009 bestehenden vollkonsolidierten Unternehmens wird die Buchwertmethode fortgeführt, siehe Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB.

Die Beteiligungen an wesentlichen assoziierten Unternehmen sind in der Konzernbilanz nach der Equity-Methode mit dem bilanzierten anteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. ihrer Erstbewertung angesetzt (Buchwertmethode). Das Wahlrecht, die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Jahresabschlüssen der assoziierten Unternehmen zu vereinheitlichen, wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Einbeziehung der at Equity-bilanzierten Unternehmen erfolgt mit den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2019. Die Einbeziehung zweier Beteiligungen erfolgt auf der Grundlage eines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, da aus der Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts jährlich ein wesentlicher Ergebnisbeitrag resultiert und dieser jeweils mit dem aktuellsten Wert erfasst werden soll.

Im Berichtsjahr 2020 wurden 4,32 % der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen, Nürnberg, veräußert. Aufgrund der eigenen Anteile im wbg-Konzernabschluss ist im StWN-Konzern durch die vermögensdarstellende Sichtweise ein Anteilsabgang von 5,35 % berücksichtigt. Im StWN-Konzernabschluss ist somit eine Equity-Bewertung in Höhe von 30,91 % auf das anteilige Eigenkapital des wbg-Konzernabschlusses angewandt worden.

Die „Nicht beherrschenden Anteile“ beinhalten Ausgleichsposten für Anteile fremder Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital aus der Kapitalkonsolidierung sowie die ihnen zustehenden Gewinne und Verluste.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet. Eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im Berichtsjahr durchgeführt. Eine Bereinigung um Zwischenergebnisse unterbleibt im Hinblick auf § 304 Abs. 2 HGB.