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F Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Sparten:

Umsatzerloese

In dieser Position sind periodenfremde Umsätze von 25.322 T€ (Vorjahr –2.615 T€) enthalten. Diese resultieren überwiegend aus den netzwirtschaftlichen Themen. Die Umsätze wurden nahezu ausschließlich im Inland erzielt. In der Umsatzsparte Strom wurden Stromsteuern von 105.618 T€ (Vorjahr 109.397 T€) und in der Umsatzsparte Erdgas wurden 37.630 T€ (Vorjahr 40.211 T€) Energiesteuern abgesetzt.

In diesem Posten sind 67.397 T€ (Vorjahr 106.078 T€) periodenfremde Erträge und Erträge außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. Sie bestehen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus dem Buchgewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der wbg.

Materialaufwand

Diese Posten enthalten 18.085 T€ (Vorjahr 5.581 T€) periodenfremde Aufwendungen, welche im Wesentlichen aus einem aperiodischen Strombezug sowie dem EEG-Marktprämienmodell resultieren.

Personalaufwand

In diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.127 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten.

In dem Posten sind 3.660 T€ (Vorjahr 3.312 T€) periodenfremde Aufwendungen enthalten, die hauptsächlich aus einer aperiodischen Konzessionsabgabe und aus Wertberichtigungen auf Forderungen resultieren.

Personalaufwand

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 17.515 T€ (Vorjahr 21.034 T€) enthalten.

In diesem Posten sind periodenfremde Steuern in Höhe von 1.418 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. Diese resultieren überwiegend aus der Gewerbesteuer.

Nach dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag mit der StWN ist an die Thüga als außenstehende Aktionärin eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlung enthält eine feste und eine variable Komponente.

Weiterhin betrifft diese Position die Ausgleichszahlung aus dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag der N-ERGIE Aktiengesellschaft mit der N-ERGIE Immobilien GmbH, wonach an die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen als außenstehende Anteilseignerin eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Die Ausgleichszahlung enthält eine feste und eine variable Komponente.