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B Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden die StWN als Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen von wesentlicher Bedeutung einbezogen, an denen die StWN unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.

Der Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses umfasst neben der StWN 18 (Vorjahr 19) verbundene Unternehmen.

Als assoziierte Unternehmen werden, wie im Vorjahr, 38 Gesellschaften nach der Equity-Methode bewertet.

Soweit eine Einbeziehung nach § 296 Abs. 2 HGB bzw. eine Bewertung nach § 311 Abs. 2 HGB unterblieb, handelt es sich um Beteiligungen, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, weil die Umsatzerlöse dieser Unternehmen insgesamt weniger als 1 % vom Gesamtumsatz des Konzerns ausmachen, bzw. bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik nicht gegeben ist. Die Zuordnung der Unternehmen ist in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Punkt G.4) ersichtlich.